Baukosten (Übersicht)
Die Baukosten werden bestimmt durch:
▪Vorgesehene Kosten (Kostenvoranschlag)
▪Vereinbarte Kosten (Verträge)
▪Angefallene Kosten (Rechnungen)
Die Kosten können dem laufenden Prozess der Ausführung laufend angepasst werden durch:
▪Änderungen der vorgesehenen Kosten (Mutationen)
▪Nachträge zu vereinbarten Kosten (Nachträge zu bestehenden Verträgen)
▪Eventuell zu erwartende Abweichungen (Baukosten)
Kostenvoranschlag
Die vorgesehenen Kosten werden durch Buchungen im Programm Kostenvorschlag bestimmt.
Es können beliebig viele Varianten (Entwurf) erstellt werden. Für die Baukosten ist der KV Original massgebend.
Gewonnene Werte aus der Kostenschätzung können in den Kostenvoranschlag übernommen werden.
Mutationen
Änderungen gegenüber den vorgesehenen Kosten (Kostenvoranschlag) erfolgen durch Mutationen.
Mutationen können sowohl Kosten innerhalb der Konten des Kostenvoranschlags verschieben (Umbuchung) als auch Änderungen (Mehr- oder Minderkosten) bestimmen.
Verträge und Nachträge
Die vereinbarten Kosten werden in den Verträgen und Nachträgen bestimmt.
Die vereinbarten Kosten können im Vertrag und Nachvertrag den vorgesehenen Kosten (Kostenvoranschlag) gegenübergestellt und gewichtet werden (wie viel deckt der Vertrag vom Kostenvoranschlag ab).
Rechnungen
Die angefallenen Kosten werden in den Baukosten mit Rechnungen bestimmt.
Rechnungen können sowohl vertragsbezogen als auch ohne vorherige Vereinbarung erfolgen. Erfolgt eine Schlussrechnung auf einen Vertrag, werden die vorgesehenen Kosten abgeschlossen und Minderkosten auf den entsprechenden Konten freigegeben.
Weitere Programme der Baukosten
Zahlungsauftrag
Mit dem Zahlungsauftrag werden die Rechnungen (angefallenen Kosten) beglichen.
Rechnungen können auch ohne Zahlungsauftrag bezahlt werden.
Zahlungsauftrag, Vergütungsauftrag
Lastschriften
Indirekt werden die angefallenen Kosten durch Lastschriften beeinflusst. Gebuchte Lastschriften werden bei nachfolgenden Rechnungen ausgeglichen.